Wir sind ein kleiner, gemeinnütziger Verein, der Sektengeschädigten im gesamten Bundesgebiet hilft. Meine frühere Vorstandskollegin hatte in einem früheren Mitgliederrundbrief vor 10 oder 11 Jahren frei nach Heinz Erhardt zitiert. Es war kein Originalzitat, sondern ein abgewandelter Text. Dieser Mitgliederrundbrief wurde auf unserer Webseite veröffentlicht (inzwischen wurde das Zitat von uns entfernt). Aktuell liegt uns nun eine Rechnung der KSP-Rechtsanwälte Hamburg über 512,79 Euro vor. Wem erging es ähnlich? Wer bekam auch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen wegen unberechtigten Zitierens von Heinz Erhardt Rechnungen von der Kanzlei KSP Hamburg offeriert?
Artikel 4 - Initiative für Glaubensfreiheit e.V., 44712 Bochum, Postfach 101 202
Webseite: www.artikel-4.de
Walter Krappatsch (Diplom-Psychologe, 1. Vorsitzender)
Heinz Erhardt Forum » Allgemeines
Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
(7 posts)-
vor 13 Jahre veröffentlicht #
-
Aber Sie haben keine Möglichkeit, diese KSP-Rechtsanwälte Hamburg daran zu hindern, mit ihrem Abzockverhalten, dem Image Ihres Großvaters Schaden zuzufügen?
vor 12 Jahre veröffentlicht #
Antwort
Du musst angemeldet sein, um einen Beitrag zu schreiben.