Tja, das Urheberrecht funktioniert so:
Jemand erzählt Dir einen Witz, Du erzählst ihn weiter und ein Abmahnanwalt merkt dies und beschwatzt denjenigen, der Dir den Witz zuerst erzählte dazu, Dich zu verklagen.
Und Du fragst Dich zu Recht, was los ist, dass man so, wie in der DDR und der Diktatur davor, fürs Witze-Erzählen vor Gericht muss.
Um es mal an einem sehr abartigen Beispiel zu erklären, auch denen, die meinen, sie müssten so eine angebliche Urheberrechtverletzung mit einem Ladendiebstahl vergleichen.
Heinz Erhardt Forum » Fundstücke und Unveröffentlichtes
urheberrechte und abmahner
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vor 12 Jahre veröffentlicht #
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