Leider haben die Schadensersatzansprüche der österreichischen Verlagsgruppe Ueberreuter (zu welcher der Lappan-Verlag gehört) auch mich erreicht: Zwei schöne Gedichte des großen Künstlers Heinz Erhardt auf einer reinen Familien-Homepage ohne jeden kommerziellen Hintergrund sollten ursprünglich 1.400 € kosten. Dass eine Firma wie die ksp das eintreibt, kann man ihr nicht zum Vorwurf machen. Nur als Anwaltskanzlei würde ich die nicht bezeichnen, das wäre gegenüber rechtlich fundiert arbeitenden Juristen unfair.
Dass der Ueberreuter-Verlag eine externe Firma einschaltet wird daraus verständlich, dass ihn offenbar schon die einfache Feststellung, dass eine reine Familienhomepage keine gewerbliche Internetseite ist, völlig überfordert.
Nach langem Hin und Her, ibs. mit dem österreichischen Ueberreuter-Verlag, der hier offensichtlich Drahtzieher ist und den Lappan-Verlag bevormundet, bleibt ein Vergleich über 400 € und ein sehr bitterer Nachgeschmack.
Eine zentrale Rolle in der ganzen Angelegenheit spielt der Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ueberreuter, ein Herr Kämpfe-Burghardt, der auch in der Öffentlichkeit verbreitet hat, dass "private Internetseiten nicht verfolgt" würden. Ein Aussage, die von der Firma ksp als "nicht justiziabel" und damit bedeutungslos bezeichnet wird. Krass formuliert: Was der Geschäftführer Kämpfe-Burghart sagt, ist keinen Pfifferling Wert!
Meine Konsequenz: Es gibt andere Verlage als die in der Ueberreuter-Verlagsgruppe zusammengeschlossenen. Ich habe meine vorhandenen Bücher an den Lappan-Verlag zurückgeschickt und werde von diesem Verlag selbstverständlich nichts mehr kaufen. Vom Lappan-Geschäftsführer habe ich bis heute keine Reaktion bekommen, der steht offensichtlich unter der Fuchtel von Ueberreuter. Leid tut es mir nur um das Andenken von Heinz Erhardt. Allerdings haben sich auch die Erben nicht gerührt.
Für diejenigen, die noch schmökern möchten, hier mein abschließender Brief an den Geschäftsführer des Ueberreuter-Verlags:
Guten Abend Herr Kämpfe-Burghardt,
etwas verwundert nehme ich Ihre Kritik daran zur Kenntnis, dass ich ganau das getan habe, worum Sie mich ausdrücklich gebeten haben: Ich habe mit meiner e-mail vom 16.10.2011 mit der Firma ksp Kontakt aufgenommen. Was überrascht Sie nun daran?
Ganz selbstverständlich ist doch auch, dass ich Ihre Auskunft "Meine Aussage hat Bestand" in meinem Schreiben an Fa. ksp verwende. Haben Sie denn etwas anderes erwartet?
Soweit zu Ihrer e-mail. Nun zur Sache:
Ein erneutes Vergleichsangebot der ksp habe ich zwangsläufig angenommen. Formal ist die Angelegenheit erledigt.
Bleibt zu erwähnen, dass Ihre öffentlich gemachte Aussage laut ksp "nicht justiziabel", sprich: "völlig bedeutungslos" ist. Inwieweit die berichterstattende Fachpresse diese Darstellung der Fa. ksp aufgreifen möchte, bleibt abzuwarten.
Jedenfalls ist als Ergebnis festzuhalten, dass Sie dem Lappan-Verlag mit der Beauftragung der ksp einen Bärendienst erwiesen haben; andere Wege wären sicher kundenorientierter und sogar effektiver gewesen. Mein Bekanntenkreis wird jedenfalls einen weiten Bogen um Produkte der Verlagsgruppe machen. Dies dürfte - um sich einmal auf das Niveau und den Sprachgebrauch der ksp herabzubegeben (!) - "Ihnen auch einleuchten".
Trotz allem unnötigen Ärger: Mit freundlichen Grüßen