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Abmahnung wegen Urheberrecht

(22 posts)
  • Vor 13 Jahre von HE Erbengemeinschaft gestartet
  • Letzte Antwort von polo2018
  1. Wie denken die Erhardt Fans über die Vorgehensweise des Lappan Verlages bezüglich der Urheberrechstverletzung.

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  2. Der Erbengemeinschaft habe ich bereits meinen Standpunkt direkt mitgeteilt. Einen wesentlichen Passus wiederhole ich an dieser Stelle gern, damit darüber diskutiert werden kann:

    "Eigentlich muss man doch zwischen den Urheberrechten und den Nutzungsrechten unterscheiden und in diesem Zusammenhang das Augenmerk auf den Erhalt des hohen ideellen Wertes des Nachlasses legen. Deshalb bin ich der Meinung, dass Sie wesentlichen Einfluss darauf nehmen müssten, was den Wert und die Verehrung von Heinz Erhardt in der Volksseele ausmacht. Was da derzeit völlig undifferenziert geschieht, kann doch nicht in Ihrem Sinn sein. Ein einfacher Hinweis auf die nichtautorisierte Nutzung von Gedichten mit der Aufforderung, die Zitate zu entfernen, hätte völlig genügt. Dieses von Raffgier getriebene Vorgehen mit den völlig überzogenen Geldbeträgen musste ja einen Sturm der Entrüstung auslösen."

    KSP stellte gegenüber dem HEISE-Verlag die Sache sogar so dar, dass es sich ja garnicht um Abmahnungen, sondern "nur" um Schadensersatzforderungen" handele. Damit habe man eine wesentlich schonendere Art der Unterbindung umgesetzt. HEISE "lobte" dafür sogar KSP und Lappan. Das ist angesichts der geforderten Beträge blanker Hohn!

    Ich bin froh darüber, dass die Erbengemeinschaft reagiert und damit indirekt auf den Lappan-Verlag einwirkt. Möglicherweise begab sich aber der Lappan-Verlag in eine vertragliche Verpflichtung gegenüber KSP in einer Art Win-Win-Kooperation, aus der man jetzt schwer wieder heraus kommt. Wahrscheinlich galt die Verfolgung der Urheberrechtsverletzung primär den Nutzern mit kommerziellem Hintergrund und nicht den vielen arglosen Verehrern. KSP ist sicher nur an der optimalen Ausbeute interessiert. Für´s Geschäft von Lappan und letztendlich der Erbengemeinschaft war das kontraproduktiv!

    Gut, dass unser aller geliebter Heinz Erhardt das nicht mehr miterleben muss!

    Klaus Klee

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  3. Ich muss mich korrigieren:
    Nicht HEISE lobte, sondern RA Kompa!
    Sorry!

    Klaus Klee

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  4. Ich

    Ich
    Mitglied

    Und ich hab auch noch Werbung für dessen Buch neben dem Gedicht gemacht.

    Da man Heinz Erhardt wohl vergessen wird, da es kaum noch Hinweise auf ihn im Internet gibt, hat sich das wohl mit dem Buchverkauf erledigt.

    Ich hoffe, dass die Künstler, die unter Vertrag beim Lappan Verlag sind, ein Gewissen haben und sich schnellstmöglich einen neuen Verlag suchen.

    Für mich sind jedenfalls Bücher aus diesem Verlag und der dazugehörigen Gruppe gestorben. Die werde ich nicht mehr kaufen. Ja, auch wer im Internet alle Gedichte von Heinz Erhardt lesen kann, hat sich seine Bücher gekauft!

    Eine Ermahnung mit geringer Bearbeitungsgebühr hätte völlig gereicht!!!! Privatpersonen haben selten einen Anwalt an ihrer Seite, der sie auf alle evtl. rechtlichen Folgen hinweist.

    Naja, der Lappanverlag hat es sicher nötiger ein ganzes Monatsgehalt von mir zu verbrauchen als ich! Ich hoffe das hat noch kein anderer geschrieben, sonst krieg ich gleich die nächste Rechnung.

    Ich hab jedenfalls erstmal alle zuständigen Politiker und die Presse angeschrieben. Ich hoffe, dass das auch viele andere getan haben, damit sich mal was ändert!!!

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  5. Der Lappan-Verlag hat inzwischen über die KSP-Anwälte mitgeteilt, dass man von einer weiteren Verfolgung der Ansprüche an mich absieht und dass die Angelegenheit damit erledigt sei.

    Sollte die Erben von Heinz Erhardt hieran mitgewirkt haben, so bedanke ich mich recht herzlich dafür.

    Mit freundlichem Gruß
    Klaus Klee

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  6. schafsnase71

    schafsnase71
    Mitglied

    Lieber Klaus Klee, vielen Dank für die Information!!!
    So weit bin ich leider noch nicht, die KSP Kanzlei stellt weiterhin ihre williwinzigen Forderungen an mich.
    Der Lappan Verlag ist in meinen Augen weder wirklich "schuldig" an der ganzen Misere, noch war diese Welle so geplant.
    Mit den Beschäftigten von KSP "durfte" ich bereits mehrere telefonische Erfahrungen machen, die Damen und Herren Anwälte sollten mal in eine Schulung für Callcenter-Mitarbeiter gesetzt werden, damit sie den höflichen Umgang mit MENSCHEN am anderen Ende der Leitung zumindest ansatzweise mal erlernen!
    Ich werde mich weiterhin gegen die ungerechtfertigten und irrsinnig hohen Forderungen wehren, die KSP an mich stellt.
    Und ich werde an die Öffentlichkeit gehen, und zwar "im großen Stil".

    Klaus Klee gibt mir wieder neuen Mut. Danke!

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  7. swinde

    swinde
    Mitglied

    Hallo liebe Heinz Erhardt Freunde!

    Auch mich hats erwischt! Und wenn man das Internet so durchsucht gibt es, für den Lappan Verlag, noch viel zu tun! :-(
    Liebe Freunde vom Verlag macht nur so weiter! Bis zu eurem Brief kannte ich Euch noch gar nicht! Jetzt werde ich Euch "weiterempfehlen"!
    Leid tut es mir nur um das Andenken von meinem Lieblingshumoristen! Werte Erbengemeinschaft mit dem Verkauf der Rechte an den Lappan Verlag habt ihr "unserem" Heinz Erhardt keinen Gefallen getan!!

    MfG Steffen Winde

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  8. bluetronics

    bluetronics
    Mitglied

    @ICH:

    Ist da schon eine Antwort gekommen von Politik und Presse?
    Hab hier einen ähnlichen Gedankengang....

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  9. Thomas1967

    Thomas1967
    Mitglied

    Ich habe auch ein Schreiben von diesen Anwälten bekommen. Ich hatte auf meiner Webseite einen Spruch (gekennzeichnet als Spruch von Heinz Erhardt) bestehend aus 27 Wörtern veröffentlicht und soll nun über 700,00 Euro Schadenersatz an den Lappan Verlag zahlen. In dem Schreiben steht aber für unter 50 Wörter 400,00 Euro. Da kann doch schon in dem Schreiben was nicht richtig sein. Meine Fragen an den Verlag und deren Anwälte bleiben unbeantwortet. Dort will mir das wohl niemand erklären. 600,00 Euro für 27 Wörter = über 20 Euro pro Wort. Auch eine Auflistung mit den Inhalten die gegen das Urheberrecht verstoßen habe ich von denen nicht bekommen.

    "Es traf sich so, dass sie sich trafen. Er fragte, ob...."

    Dieser Spruch kann keine 600,00 Euro wert sein oder einen Schaden von 600,00 Euro verursachen. Auf meiner Webseite wird nichts verkauft auch nichts was im Zusammenhang mit diesen 27 Wörter stand. Ich betreibe diese Seite nur aus Fun und nicht professionell. Auch das habe ich dem Verlag und deren Anwälten mitgeteilt. Aber das scheint denen egal zu sein die pochen einfach auf diese völlig überzogene Forderung herum.

    Hier versucht doch nur jemand Geld aus dem Namen Heinz Erhardt zu ziehen, denn Inhalte können heutzutage auch mit anderen Mitteln von Webseiten gelöscht werden. Da muss man nicht gleich mit solchen Forderungen drohen nur weil man angeblich die Rechte an diesen Inhalten hat. Angeblich weil, woher soll ich denn wissen das der Lappan Verlag die Rechte an diesen Inhalten hat. Dazu habe ich keinerlei Informationen von den Anwälten bekommen.

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  10. Dr. Schneider

    Dr. Schneider
    Mitglied

  11. gawu

    gawu
    Mitglied

    Hallo und guten Abend. Auch ich bekam Post von den KSP Rechtsanwälten im Auftrag des Lappan Verlags. Auf meiner privaten Homepage hatte ich vor Jahren eine kleine Heinz-Erhardt-Seite geschaffen, auf der ich unter Angabe des Autors meine Lieblingsgedichte einstellte. Nun wollen die KSP Rechtsanwälte inklusive ihrer Gebühren einen Betrag von 15.000,00 EUR von mir haben. Ich bin fassungslos! Ganz davon abgesehen, dass ich so einen Betrag niemals werde aufbringen können, finde ich diese Vorgehensweise absurd und asozial. Da ich mit meiner kleinen privaten Homepage mit durchschnittlich 3 Besuchern pro Woche keinerlei kommerzielle Zwecke verfolgt habe, wäre eine Aufforderung zur Entfernung der entsprechenden Gedichte angebracht gewesen, welcher ich selbstverständlich sofort nachgekommen wäre. Meine nun über 13 Jahre liebevoll aufgebaute Homepage habe ich aufgrund dieser Geschichte aus lauter Frust und auch aus Angst vor weiteren "Übergriffen" irgendwelcher Rechtsanwälte komplett vom Netz genommen. Mir blutet das Herz, all die Liebe, all die Zeit… '-(
    Die Forderung selbst von 15.000,00 EUR ist völlig überzogen und kann ich nur als Abzocke und moderne Wegelagerei bezeichnen. Ich bin geschockt und zutiefst verunsichert. Grotesk.
    Wenn das Heinz Erhardt wüsste…

    vor 13 Jahre veröffentlicht #
  12. Thomas1967

    Thomas1967
    Mitglied

    Langsam wird das zu einer Lachnummer. Ich hatte genau 27 Wörter von Heinz Erhardt auf der Seite (nur die ersten 2 Zeilen eines Gedichts nicht das komplette Gedicht). Die Anwälte fordern aber 600,00 Euro, weil mit dem Wörter zählen nehmen die das nicht so genau. In dem Schreiben steht ja auch geschrieben - unter 50 Wörter 400,00 Euro / über 50 Wörter 600,00 Euro. Das habe ich denen auch mitgeteilt. Und was machen die nun? Die wandeln die Wörter einfach in Zeichen um. So steht es in einem neuen Schreiben der ksp. Anwälte. Nun soll ich für über 50 Zeichen plötzlich 600,00 Euro hinblättern. Sorry, aber nun ist doch völlig ersichtlich, dass es denen nur ums Geld geht. Die wollen mit allen Mitteln versuchen Geld von den Webseitenbetreibern zu kassieren mit völlig überzogenen und auch unrealistischen Forderungen. Da kann man nur mit den Kopf schütteln. Ich freue mich schon auf die neue Auflistung der Schadenersatzforderung, denn wenn die jetzt 600,00 Euro für 50 Zeichen von mir fordern, dann müssen die mir auch eine neue Aufforderung zusenden, weil für mich immer noch das erste Schreiben zählt und da wurde für über 50 Wörter Schadenersatz gefordert. Ich hatte aber niemals über 50 Wörter auf meiner Seite. Eigentlich kann ich das erste Schreiben doch in die Tonne schmeißen, oder? Weil die wurde ja mit falschen Angaben und Forderungen an mich gesendet.

    vor 13 Jahre veröffentlicht #

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